Land Vorarlberg
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Mit Land Vorarlberg Kontakt können wir Ihnen bei allem weiterhelfen. Wohnbauförderungen in Land Vorarlberg Kontakt unterstützen vor allem in drei Bereichen.

  • Beim Neubau und einem Wohnhaus
  • Kauf einer neuen Wohnung
  • Im Falle der Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung. Informieren Sie sich bei uns mit Land Vorarlberg Andreas Colle Kontakt.

Land Vorarlberg Kontakt Beim Kauf Einer Eigentumswohnung Oder Beim Neubau Eines Hauses

Beim Neubau richten sich die Wohnbauförderungen in Land Vorarlberg Kontakt nach den sozialen Bedingungen und dem Einkommen des Zuschussantragstellers. Wenn Ihr Einkommen niedrig ist und / oder Sie Kinder über der angegebenen Anzahl haben, erhalten Sie im Gegenzug einen höheren Zuschuss.

Auch in Land Vorarlberg Kontakt verdient ökologisches Wohnen besondere Aufmerksamkeit, ebenso wie generationenübergreifende Projekte und barrierefreies Bauen. Aber auch eine dichte Bebauung wird mit einem höheren Zuschuss belohnt. Land Vorarlberg Telefonnummer bei dir unten Wir werden unsere Informationen teilen.

Voraussetzungen Für Den Bezug Von Wohngeld

Die Hauptbedingung für den Erhalt von Wohnbeihilfen für Neubauten ist der dringende Bedarf an Wohnraum. Die zweite Bedingung ist, dass die Immobilie das ganze Jahr über und für Ihr eigenes Leben konzipiert ist. In Land Vorarlberg Kontakt liegt die Einkommensgrenze für eine Person, also das Haushaltsnettoeinkommen, bei 3.250 Euro.

Das Haushaltsnettoeinkommen für zwei Personen beträgt 5.800 €. Darüber hinaus erhöhen berufstätige Kinder bis zum Alter von 25 Jahren die Einkommensgrenze um 800 Euro pro Monat.

Wohnbauförderung

Der Wohnbauzuschuss ist im Grunde ein Darlehen, das sich aus dem Grundzuschuss pro Quadratmeter förderfähiger Nutzfläche ergibt, und der Grundkostenzuschuss kann durch verschiedene Zuschläge erhöht werden. Diese Zuschläge können jedoch nur in Verbindung mit dem Grundzuschuss geltend gemacht und nicht separat geltend gemacht werden.

Die Zinsen für den Neubaukredit beginnen mit der ersten Zahlung, werden dann monatlich berechnet. Über Land Vorarlberg Kontakt sind wir gerne für Sie da.

Kindergeld

Wenn ein Kind vor oder während des Neubauzuschusses geboren wurde, kann manchmal ein Kinderzuschuss geltend gemacht werden. Natürlich ist zu beachten, dass für den Kinderzuschuss ein Zeitraum von sechs Monaten erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Kindergeld innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt beantragt werden muss. Bewerbungen, die nach sechs Monaten gestellt werden, können nicht angenommen werden. Der Kinderzuschuss ist ein monatlicher Zuschuss von 50,00 Euro für ein Kind, bei mehr als einem Kind sogar 75 Euro. Selbstverständlich ist das Kindergeld auf nur zwei Jahre begrenzt.

Hausrenovierung

Vor allem in Land Vorarlberg Kontakt sind unbebaute Güter selten. Deshalb kann eine Renovierung eine gute Option sein, um einen eigenen Wohnraum zu schaffen. Das Land Vorarlberg Kontakt fördert einerseits die Sanierung von Bestandsimmobilien und schafft einen Sonderzuschuss für schützenswerte Wohngebäude.

Die klassische Sanierung von Wohngebäuden umfasst auch barrierefreie Umbauten sowie Revitalisierungsmaßnahmen oder Immobilienförderungen durch Eigentümerpartnerschaften. Mit Land Vorarlberg Wohnbauförderung Kontakt kommunizieren Sie sicherer.

Bedingungen für die Hausrenovierung

Wie beim Neubau muss die zu sanierende Immobilie ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden. Auch hier sind Einkommensgrenzen, neue Haushaltseinkommen, die Grundlage für den Entschädigungsanspruch. Daher kann eine Person ein Nettoeinkommen von nicht mehr als 3.250 Euro pro Monat haben.

Die Höchstgrenze für zwei Personen beträgt 5.650 € und die Höchstgrenze für mehr Personen beträgt 6.300 €. Werden diese Einnahmengrenzen nicht eingehalten, wird der Zuschuss für jeweils 50 Euro um 5 % gekürzt. Die Fahrpläne finden Sie bei der Land Vorarlberg Wohnbauförderung Kontakt.

Mindestanforderungen für die Renovierung

Land Vorarlberg Andreas Colle Kontakt unter kontakt beantworten wir ihre fragen. Der Renovierungszuschuss definiert klar die Mindestanforderungen, wenn es sich tatsächlich um eine Renovierung handelt. Wenn daher eine Renovierungsunterstützung gewünscht wird, sollten bei jeder Renovierung folgende Punkte beachtet werden:

  • Folien, Rohre, Bodenbeläge, Dichtungsbahnen in Gebäuden und auch Tapeten sollten kein PVC enthalten.
  • Pflaster müssen maximal 6% Kunststoff enthalten.
  • Zementgebundene Klebstoffe sollten in keiner Weise verwendet werden.
  • Bauteile sowie Bau- und Dämmstoffe dürfen keine HFKW enthalten. Für nähere Informationen erreichen Sie uns über Land Vorarlberg Kontakt.

Land Vorarlberg kontakt hier für Sie.

  • Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Wohngeld

Land Vorarlberg Telefonnummer: +43 (0)5574 / 511-8080

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